Schutzrechte

Notifikation von behaupteten Schutzrechtsverletzungen

Falls Sie vermuten, dass auf bzw. von den Webseiten der Architonic aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, teilen Sie dies bitte umgehend unter legal@architonic.com mit, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Es entspricht weder dem wirklichen noch mutmasslichen Willen der Architonic, in einem solchen Falle einen Anwalt mit dem Versand einer aufwändigeren und für die Architonic kostenpflichtigen Abmahnung zu beauftragen.

Im Falle einer Notifikation von behaupteten Schutzrechtsverletzungen bietet Architonic AG folgenden Standardablauf an:
1) Architonic AG informiert unter Beilage der Notifikation den Hersteller.
2) Architonic AG sperrt den beanstandeten Inhalt; sofern die Notifikation geografisch beschränkt ist, behält sich Architonic AG nur die Sperrung für das beanstandete Territorium vor.
3) Architonic AG schaltet den beanstandeten Inhalt grundsätzlich erst dann wieder auf, wenn die behauptete Schutzrechtsverletzung zwischen den Parteien geklärt werden konnte.
4) Im Falle von missbräuchlichen Notifikationen von behaupteten Schutzrechtsverletzungen bleiben rechtliche Schritte von betroffenen Herstellern und/oder von Architonic AG ausdrücklich vorbehalten.